Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Lambda GmbH & Co. KG

nachfolgend nur noch „Lambda GmbH“ (AGB)

1. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist die Lambda GmbH, Am Pfaffenkogel 10, 83483 Bischofswiesen. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes der Lambda GmbH und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages. Sie gelten ab 01.01.2005 und sind jederzeit im Internet unter http://www.lambda-gmbh.de verfügbar. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.

2. Preise

Es gelangen die jeweils bei Lieferung gültigen Preise in Euro bzw. wenn schriftlich vereinbart in der jeweiligen Landeswährung (bei Export) ab unserem Lager Bischofswiesen, einschließlich aller Einfuhrspesen, Verpackung u. Verzollung zur Verrechnung. Rückvergütung für Verpackung wird nicht gewährt. Im Preis nicht enthalten sind die Transportversicherung ab unserem Lager Bischofswiesen, Service, sowie Montagekosten und damit verbundene Spesen, Projektierung, Beratung und Inbetriebsetzung. Änderung der Einfuhrspesen, Änderungen od. Neueinführung von Steuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben im Erzeugerland oder im Inland sowie etwaige Wechselkursänderungen berechtigen uns bei Ablehnung einer von uns deswegen begehrten Preisänderung zum Rücktritt vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist. Für Reparaturen veranschlagte Preise und Lieferzeiten sind unverbindlich.

3. Gefahrenübergang

Der Transport von unserem Lager Bischofswiesen bis zum Bestimmungsort erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Lieferung in Teilen erfolgt oder Fracht- und Montagekosten im Verkaufspreis enthalten sind. Wenn der Versand aus einer nicht von uns zu vertretenden Ursache verzögert wird, gehen die Gefahr und eventuelle zusätzliche Lagerkosten schon mit der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen haben, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich andere Bedingungen festgelegt sind, an uns zu erfolgen, und zwar entweder durch Überweisung auf eines der angeführten Bankkonten oder per Barzahlung. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 12 Prozent p.a. sowie Ersatz der außergerichtlichen Inkassospesen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers (Käufers) ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers (Käufers) zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch offen stehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, sowie nach
angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller (Käufer) die Weiterveräußerung der
Ware zu untersagen und sie in Verfügungsgewalt zu nehmen.

Schecks, Akzepte und Kundenwechsel können nur unter Vorbehalt der ordnungsgemäßen Einlösung zahlungshalber angenommen werden. Sollten Wechsel  von unserer Bankverbindung nicht angenommen oder uns aus irgendeinem Grunde zurückgegeben werden, so behalten wir uns gleichfalls Zurückgabe gegen Erstattung des Gegenwertes einschließlich der aufgelaufenen Kosten in bar vor. Ungünstige Auskunft entbindet uns von der Lieferung gegen Kredit. Ein Aufrechnungs- und Kompensationsverbot ist vereinbart.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Lambda GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen das Eigentum an den von der Lambda GmbH gelieferten Waren vor. Diese dürfen nur im normalen Geschäftsgang veräußert werden, solange der Auftraggeber gegenüber der Lambda GmbH nicht in
Zahlungsverzug ist.

5.2. Für den Fall der Weiterveräußerung gelten nachfolgende Bestimmungen:

  • Der Auftraggeber tritt schon mit Abschluss des Vertrages die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen an die Lambda GmbH ab.
  • Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung der Drittkäufer mitzuteilen und die Lambda GmbH alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.
  • Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder die an die Lambda GmbH abgetretenen Forderungen gepfändet, so ist die Lambda GmbH unter Mitteilung aller Umstände zu unterrichten, die zur Geltendmachung ihrer Ansprüche erforderlich sind.

5.3. Die Befugnis des Auftraggebers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern endet spätestens mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet auf die erste Anforderung von der Lambda GmbH, die Vorbehaltsware an die Lambda GmbH herauszugeben. In dem Verlangen auf Herausgabe der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.

5.4. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.

5.5. Die Lambda GmbH nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen gibt die Lambda GmbH nach ihrer Wahl insoweit frei, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Kunden die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

5.6. Von Pfändungen ist die Lambda GmbH unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.

5.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, der Lambda GmbH eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden.

6. Lieferfrist

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung; soweit noch technische Einzelheiten zu klären sind, beginnen sie mit dem Tage unserer Bestätigung der letzten notwendigen technischen Angaben. Bei Verzug mit einer vereinbarten Zahlung verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Ebenso berechtigen uns unvorhergesehene und unverschuldete Hindernisse zu einer angemessenen Fristverlängerung, ohne dass dem Besteller (Käufer) Ansprüche irgendwelcher Art daraus erwachsen. Dazu gehören alle Fälle höherer Gewalt, wie kriegerische Ereignisse, Brandschaden, Streik, Aussperrung, Verzollungsverzug, Transportverzögerungen und -schäden usw. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten bzw. angemessenen verlängerten Frist unsere Lieferstelle verlässt oder dort versandbereit war und nur aus einer von uns nicht zu vertretenden Ursache nicht versandt wurde. Schadenersatzansprüche stehen dem Besteller bei Überschreitung der Lieferfrist nicht zu. Wir sind zu Teillieferungen und zur gesonderten Berechnung von Teillieferungen berechtigt. Eine Annullierung der Bestellung wegen Überschreitung der Lieferzeit ist nicht zulässig.

7. Versand

Für Express- und Luftfrachtsendungen werden entsprechende Zuschläge gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Einer Verpflichtung zur billigsten Beförderungsart unterliegen wir nicht. Teillieferungen sind zulässig.

8. Gewährleistung und Garantie

Die Lambda GmbH leistet für Mangelfreiheit der nach dem 1. 1. 2005 ausgelieferten Kaufgegenstände grundsätzlich – sofern im Auftrag nichts Anderes festgelegt wurde für den Zeitraum von zwei Jahren wie folgt Gewähr:
Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Lambda GmbH durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Das Recht des Auftraggebers auf Wandlung wird einvernehmlich abgedungen. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum der Lambda GmbH über. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt in gleicher Weise für alle Garantievereinbarungen. Es steht im Ermessen der Lambda GmbH, eine mangelhafte Ware gegen eine einwandfreie gleichartige auszutauschen. In diesem Falle erlischt ein eventueller Anspruch auf Vertragsaufhebung. Der Auftraggeber verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch einen Mangel am Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Mangelschadens oder Mangelfolgeschadens) und Gewinnentganges. Ausgeschlossen von Gewährleistung und Garantie sind Beschädigungen, die auf
unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung zurückzuführen sind. Gewährleistungs- und Garantieansprüche werden nur dann anerkannt und berücksichtigt, wenn sie sofort nach Feststellen des Mangels schriftlich angezeigt werden. Mündliche oder telefonische Verständigung genügt nicht. 

9. Allgemeines

Diese Lieferbedingungen gelten auch bei Abweichungen gegenüber Bestellscheinen und anderen Formularen, insbesondere gegenüber den Einkaufsbedingungen des Käufers als genehmigt, sofern nicht binnen drei Tagen ab Eingang unserer Auftragsbestätigung eine schriftliche Berufung auf gegenteilige Vereinbarungen erfolgt. Für die Stornierung eines bereits von uns bestätigten Auftrages sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Kosten in voller Höhe, jedoch mindestens 20 Prozent des Auftragswertes zu verlangen. An erteilte Aufträge ist der Auftraggeber gebunden, sie werden aber für uns erst durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich. Bloße Schreib- und Rechenfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Geschäftsabschlüsse; sie gelten aber auch für etwaige Nach- oder Ersatzlieferungen. Jede Änderung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Zustimmung. Andere Vereinbarungen sind ungültig.

10. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil aus dem Angebot hervorgeht. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Alle Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Weiters behalten wir uns sämtliche Urheberrechte vor.

11. Mängelrügen

Mängelrügen sind schriftlich unverzüglich nach der Prüfung der Lambda GmbH anzuzeigen.

12. Genehmigungen

Der Käufer übernimmt es, die notwendigen behördlichen Bewilligungen zur Montage und endgültigen Anbringung der Geräte und / oder Anlagenteile einzuholen und nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer hierfür nicht haftet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Traunstein als vereinbart. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Ansprüche, die aus Geschäften mit der Fa. Lambda GmbH entstehen, kann der Kunde nicht abtreten.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz ungültig oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Klausel ist durch eine zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.